Architekt*innen gestalten Bauwerke, Architekturfotograf*innen gestalten deren Wahrnehmung. Architekturfotografie gewinnt ihren Wert durch den Dialog zwischen beiden. Es erfordert mehr als perfektes Handwerk, um den Geist und den Charakter eines Gebäudes zu verstehen und durch Fotografie erlebbar zu machen. Deshalb ist Architekturfotografie eine besondere Kunst, eine eigene Profession und das wichtigste Werkzeug der Architekturvermittlung. Um die Öffentlichkeit für den Wert und die Qualität der Architekturfotografie zu sensibilisieren, den kollegialen Austausch zu fördern und den Dialog mit Architekt*innen und Bildnutzer*innen zu führen, haben wir uns im Bundesverband Architekturfotografie zusammengeschlossen.
Der Bundesverband Architekturfotografie (BVAF) ist ein Zusammenschluss von Berufsfotograf*innen, die auf Architekturfotografie spezialisiert sind. Er ging aus einer 2013 in Hamburg gegründeten Gruppe hervor und verfügt bislang über Regionalgruppen in Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden Württemberg und Bayern.
Der BVAF tritt für die Interessen seiner Mitglieder aus ganz Deutschland ein. Gemeinsam wollen wir auf die Entwicklungen und sich ständig ändernden Anforderungen unseres Berufs reagieren und dessen Zukunft mitgestalten. Dazu sind wir in einem engen Netzwerk miteinander verbunden, in dem wir Informationen austauschen und uns gegenseitig unterstützen. Bei wichtigen Themen ziehen wir den Rat externer Fachleute hinzu und kooperieren mit anderen Organisationen wie z. B. der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Dies führt im Ergebnis zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit – nicht nur in der Auftragsabwicklung, sondern auch im Umgang mit Bildrechten.
Der BVAF vermittelt in wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Fragen zur Architekturfotografie und setzt sich für die Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen seiner Mitglieder ein. Hierfür treten wir in Dialog mit anderen Verbänden und Institutionen wie z. B. den Architektenkammern, dem Bund Deutscher Architekten (BDA) oder dem Deutschen Architekturmuseum (DAM). Ein fairer und partnerschaftlicher Umgang mit den Bildverwerter*innen hat für uns große Bedeutung. In unserer Arbeit versuchen wir stets, einen Konsens zu finden, und verfolgen Lösungsansätze, die alle Seiten berücksichtigen. Dazu zählt etwa die Vereinfachung des komplizierten Nutzungsrechtegefüges, eines der zentralen Anliegen des BVAF. Wir wollen die Nutzungsrechte verständlicher und rechtssicher machen – zum Nutzen von Fotograf*innen wie von Kund*innen.
Präambel
Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des BVAF in einer Beitragsordnung geregelt. Die Satzung sieht in § 6 Abs. 3 Satz 2 außerdem vor, dass die Beitragsordnung Einzelheiten der Bei-tragsvergünstigung wegen wirtschaftlicher Notlage, wegen Erreichens des 65. Lebensjahres oder aus anderen Gründen regelt. In Teil I der nachfolgenden Regelungen werden die Höhe der von den ein-zelnen Mitgliedergruppen zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen und in Teil II die Grundsätze für die Gewährung von Beitragsermäßigungen und Beitragsfreistellungen definiert. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Eine Änderung der Beitragsordnung ist nur durch die Mitgliederver-sammlung möglich.
I · Mitgliedsbeiträge
II · Beitragsvergünstigungen
Die Regelungen dieser Beitragsordnung sind auf Anträge anzuwenden, die ab dem 23. März 2018 gestellt worden sind oder gestellt werden.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. März 2018
Die Satzung des Bundesverband Architekturfotografie BVAF e. V. wurde von der Gründungsversammlung am 23.3.2018 verabschiedet.
Änderungsbeschluss des Vorstands vom 24.5.2018 zu §8 Abs. (1) und §11 Abs. (3), (markiert)
Präambel
Architekturfotografien sind Zeugnisse unserer gebauten Umwelt − der Kulturgüter von gestern, heute und morgen − und sind selbst Teil des kulturellen Erbes. Der BVAF ist ein bundesweiter Verband von BerufsfotografInnen, die auf Architekturfotografie spezialisiert sind.
Der Bundesverband Architekturfotografie ist aus der Interessengemeinschaft Deutsche Architekturfotografen hervorgegangen, die als Zusammenschluss von ArchitekturfotografInnen aus der Bundesrepublik 2013 in Hamburg gegründet wurde.
Zum gesetzlichen Auftrag des BVAF gehört es unter anderem die Architekturfotografie und ihr Ansehen zu fördern und den Wert des Bildes zu stärken. Die gemeinsamen Belange in der Bundesrepublik Deutschland und Europa sollen gemäß den Beschlüssen unserer Mitglieder zur Geltung gebracht werden. Zur Verwirklichung der berufspolitischen Ziele nehmen wir Einfluss, ohne uns als Verein parteipolitisch zu betätigen. Unsere Partner sehen sich der Förderung und des Erhalts der Architekturfotografie verpflichtet.
Wir freuen uns über neue Mitglieder. Sollten Sie Interesse haben, Teil des BVAF zu werden, können Sie über ein Mitglied des Bundesverbands den Kontakt zu uns herstellen. Oder Sie wenden sich gerne an den Vorstand in Berlin, der Sie informiert und an eine Regionalgruppe empfiehlt. Alle Interessent*innen durchlaufen ein Aufnahmeverfahren, da wir ein Berufsverband von professionell tätigen Architekturfotograf*innen sind; näheres regelt die Satzung. Sie können an Sitzungen der BVAF-Regionalgruppen teilnehmen und sich aktiv in die Verbandsarbeit einbringen.
Der BVAF ist aus der intensiven jahrelangen Zusammenarbeit seiner Mitglieder entstanden. Uns ist es daher wichtig, dass sich Neumitglieder ebenfalls regelmäßig an unseren Arbeitsgruppen beteiligen. Die Regionaltreffen finden in der Regel alle sechs Wochen statt und dienen dazu, aus den Arbeitsgruppen zu berichten und allgemeine Informationen auszutauschen. Wir beschäftigen uns dabei vorwiegend mit aktuellen rechtlichen und geschäftlichen Entwicklungen.
Alle Mitglieder, auch der Vorstand, arbeiten ehrenamtlich. In Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen sowie den Regionalreffen arbeiten wir kollegial miteinander und stehen im Austausch mit anderen Verbänden. Die Mitgliedsbeiträge werden für Aufgaben und Ziele des Verbandes verwendet und nach Mitgliederbeschluss freigegeben. Ausgaben fallen etwa an für Beratungskosten von Rechtsanwält*innen, die BVAF-Homepage sowie Publikationen.
Wenn Sie sich vorab informieren wollen, finden Sie in unserer Satzung auf Seite 2 und 3 die entsprechenden Absätze zur Mitgliedschaft und deren Voraussetzungen. Für weitere Informationen und Anfragen steht Ihnen der Bundesverband Architekturfotografie mit seinen Mitgliedern und dem dreiköpfigen Vorstand zur Verfügung.
Wir wollen den Arbeitsalltag von Architekt*innen, Architekturfotograf*innen und Bildnutzer*innen erleichtern und in den Geschäftsbeziehungen zwischen ihnen für mehr Rechtssicherheit sorgen. Dazu haben wir im Folgenden eine Reihe relevanter Informationen zusammengestellt, die u. a. Urheberrechtsfragen und das Nutzungsrecht betreffen.
Welche Nutzungsrechte sind wirklich wichtig? Wir haben die Nutzungsarten, die bei Architekturfotografien am häufigsten angefragt werden, nach Gruppen strukturiert und inhaltlich definiert. Damit wollen wir Architekt*innen und Fotograf*innen einen Katalog und ein Vokabular an die Hand geben, mit dessen Hilfe sie besser und verlässlicher miteinander kommunizieren und verhandeln können. In der folgenden Liste finden Sie darüber hinaus eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Grundlagen zu den Nutzungsrechten im Urheberrechtsgesetz.
Das Urheberrechtsgesetz ist für die Arbeit von Architekturfotograf*innen ein essentieller Faktor. Um den Spielraum für Interpretationen so klein wie möglich zu halten, hat der Gesetzgeber allgemein verständliche Formulierungen gewählt. Wir stellen Ihnen den kompletten Gesetzestext zum Download bereit und haben darin jene Paragrafen hervorgehoben, die mit unserer Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Die Handreichung bietet Hinweise auf Themen wie den Wert der Architek- turfotografie und Antworten auf Fragen nach der Nutzung von Architektur- fotos sowie den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Ganz praktisch gibt Ihnen diese Publikation konkrete Arbeitshilfen an die Hand, um Vorbereitung und Ablauf einer Produktion zu optimieren.
Die nachfolgende Auflistung ist eine Arbeitshilfe mit Stichpunkten, die im Vorgespräch geklärt werden sollten. Zum Beispiel der konkrete Termin vor Ort, die Entwurfsidee, wofür die Fotos bestimmt sind, wie groß der mögliche Zeitrahmen ist, ob Bauteile oder Außenanlagen noch nicht fertiggestellt oder ob sicherheitstechnische Besonderheiten zu beachten sind.
Architekturfotografinnen können nur den Zustand aufnehmen, in dem sich ein Haus am vereinbarten Aufnahmetag befindet.
Die folgende Liste soll Auftraggeberinnen zur Überprüfung dienen, ob gegebenenfalls störende Umstände die Aufnahmen behindern.
Der BVAF hat mit dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA e.V. gemeinsame eine Kooperationsvereinbarung zum Umgang mit Bildrechten – insbesondere im Rahmen von BDA-Architekturpreisen und BDA-Partnerpreisen – geschlossen. Hierzu ist im Rahmen der „Grauen Reihe“ beim BDA die Publikation „Architektur und Fotorecht“ erschienen. Neben einer Muster-Lizenzvereinbarung bietet die Broschüre nützliche Hinweise zur Beauftragung von Architekturfotos, zur Auswahl von Fotograf*innen und zu Briefings für Fotoaufträge. Ergänzend klärt die Publikation über Urheber- und Nutzungsrechte auf und nennt typische Arten der Verwendung von Architekturfotos.
Link zur Publikation des BDA „Architektur und Fotorecht“:
bda-bund.de/2021/03/neue-bda-publikation-architektur-und-fotorecht
Am 28.4.2022 trafen sich die Mitglieder des Bundesverbands Architekturfotografie BVAF e.V. im Depot in Dortmund, um ihre jährliche Mitgliederversammlung abzuhalten und einen neuen Vorstand zu wählen. Annika Feuss, Olaf Mahlstedt und Markus Dorfmüller werden zukünftig den Verband vertreten.
Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.
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In unserem Newsletter möchten wir Sie ca. 4 mal jährlich über Themen informieren wie:
Bundesverband Architekturfotografie BVAF e.V.
Kreuzbergstrasse 30
10965 Berlin
Angaben gemäß § 5 TMG:
Bundesverband Architekturfotografie BVAF e.V.
Registernummer: VR 36690 B
Kreuzbergstrasse 30
10965 Berlin
Vertreten durch den Vorstand:
Annika Feuss
Olaf Mahlstedt
Lennart Wiedemuth
Kontakt:
Telefon: 030-613 084 72
E-Mail: vorstand@bvaf.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Markus Dorfmüller
Annika Feuss
Olaf Mahlstedt
Art Direction:
Richard Lange
Webdesign / Development:
Oliver Niemann
Datenschutzerklärung
Eine Nutzung der Internetseite des BVAF ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die BVAF geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Der BVAF hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
a) personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
BVAF
Kreuzbergstrasse, 30
10965 Berlin
Deutschland
Tel.: 03061308478
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Website: www.bvaf.de
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Durch den Einsatz von Cookies kann die BVAF den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
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Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die BVAF keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die BVAF daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der BVAF gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der BVAF wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der BVAF öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die BVAF unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der BVAF wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der BVAF gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der BVAF wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der BVAF wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die BVAF verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die BVAF personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der BVAF der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die BVAF die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der BVAF zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der BVAF oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die BVAF angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Kempten tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für IT- und Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.
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Quelle: eRecht24