Der BVAF
Der BVAF ist ein Zusammenschluss von Berufsfotograf*innen, die auf Architekturfotografie spezialisiert sind. Er ging aus einer 2013 in Hamburg gegründeten Gruppe hervor und verfügt mittlerweile über Regionalgruppen in Hamburg, Berlin, Bremen/Niedersachsen, Mitteldeutschland, Nordrhein-Westfalen, Rhein-Main, Baden Württemberg und Bayern.
Der BVAF tritt für die Interessen seiner Mitglieder aus ganz Deutschland ein. Gemeinsam wollen wir auf die Entwicklungen und sich ständig ändernden Anforderungen unseres Berufs reagieren und dessen Zukunft mitgestalten. Dazu sind wir in einem engen Netzwerk miteinander verbunden, in dem wir Informationen austauschen und uns gegenseitig unterstützen. Bei wichtigen Themen ziehen wir den Rat externer Fachleute hinzu und kooperieren mit anderen Organisationen wie z. B. der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Dies führt im Ergebnis zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit – nicht nur in der Auftragsabwicklung, sondern auch im Umgang mit Bildrechten.
Der BVAF vermittelt in wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Fragen zur Architekturfotografie und setzt sich für die Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen seiner Mitglieder ein. Hierfür treten wir in Dialog mit anderen Verbänden und Institutionen wie z. B. den Architektenkammern, dem Bund Deutscher Architekten (BDA) oder dem Deutschen Architekturmuseum (DAM). Ein fairer und partnerschaftlicher Umgang mit den Bildverwerter*innen hat für uns große Bedeutung.
In unserer Arbeit versuchen wir stets, einen Konsens zu finden, und verfolgen Lösungsansätze, die alle Seiten berücksichtigen. Dazu zählt etwa die Vereinfachung des komplizierten Nutzungsrechtegefüges, eines der zentralen Anliegen des BVAF. Wir wollen die Nutzungsrechte verständlicher und rechtssicher machen – zum Nutzen von Fotograf*innen wie von Kund*innen.
Der Vorstand
Von links nach rechts: Lennart Wiedemuth, Stefan Schilling, Annika Feuss Der Vorstand des BVAF vertritt die Interessen der Mitglieder und entwickelt die Ausrichtung des Verbands kontinuierlich weiter. Unterstützt wird er dabei von den Vorstandsbeiräten, die die Regionalgruppen betreuen, deren Treffen organisieren und den Austausch zwischen Mitgliedern und Vorstand sichern. Jede Regionalgruppe hat dafür eine feste Ansprechperson sowie eine Stellvertretung.
Vorstandsbeiräte
Monet GodeEmmet MarshEleanor ParksEleanor ParksEleanor ParksEleanor ParksMonet GodeEmmet MarshEleanor ParksMonet GodeEmmet MarshEleanor ParksMonet GodeEmmet MarshEleanor ParksAssistenz
Monet Goode
Satzung
Unsere Satzung bildet die rechtliche Grundlage des BVAF, regelt die Organisation und Aufgaben des Verbands, legt die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder fest und sorgt für Transparenz, Klarheit und Verlässlichkeit in allen Entscheidungen.
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Architekturfotografien sind Zeugnisse unserer gebauten Umwelt − der Kulturgüter von gestern, heute und morgen − und sind selbst Teil des kulturellen Erbes. Der BVAF ist ein bundesweiter Verband von BerufsfotografInnen, die auf Architekturfotografie spezialisiert sind.
Der Bundesverband Architekturfotografie ist aus der Interessengemeinschaft Deutsche Architekturfotografen hervorgegangen, die als Zusammenschluss von ArchitekturfotografInnen aus der Bundesrepublik 2013 in Hamburg gegründet wurde.
Zum gesetzlichen Auftrag des BVAF gehört es unter anderem die Architekturfotografie und ihr Ansehen zu fördern und den Wert des Bildes zu stärken. Die gemeinsamen Belange in der Bundesrepublik Deutschland und Europa sollen gemäß den Beschlüssen unserer Mitglieder zur Geltung gebracht werden. Zur Verwirklichung der berufspolitischen Ziele nehmen wir Einfluss, ohne uns als Verein parteipolitisch zu betätigen. Unsere Partner sehen sich der Förderung und des Erhalts der Architekturfotografie verpflichtet.
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Beitragsordnung
Die Beitragsordnung des Bundesverbands Architekturfotografie BVAF e. V. regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die Voraussetzungen für Beitragsermäßigungen und Beitragsfreistellungen. Sie ergänzt die Satzung und wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
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Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des BVAF in einer Beitragsordnung geregelt. Die Satzung sieht in § 6 Abs. 3 Satz 2 außerdem vor, dass die Beitragsordnung Einzelheiten der Bei-tragsvergünstigung wegen wirtschaftlicher Notlage, wegen Erreichens des 65. Lebensjahres oder aus anderen Gründen regelt. In Teil I der nachfolgenden Regelungen werden die Höhe der von den ein-zelnen Mitgliedergruppen zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen und in Teil II die Grundsätze für die Gewährung von Beitragsermäßigungen und Beitragsfreistellungen definiert. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Eine Änderung der Beitragsordnung ist nur durch die Mitgliederver-sammlung möglich.
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