Ressourcen

Wir möchten den Arbeitsalltag von Architekturbüros, Architekturfotograf*innen und Bildnutzern erleichtern und für mehr Rechtssicherheit in ihren Geschäftsbeziehungen sorgen. Dafür stellen wir zentrale Inhalte bereit, die vom Verband speziell für diesen Zweck erstellt wurden – darunter unsere Nutzungsrechtetabelle und eine Handreichung zu urheberrechtlichen Fragen.

Nutzungsrechte

Welche Nutzungsrechte sind wirklich wichtig? Wir haben die Nutzungsarten, die bei Architekturfotografien am häufigsten angefragt werden, nach Gruppen strukturiert und inhaltlich definiert. Damit wollen wir Architekt*innen und Fotograf*innen einen Katalog und ein Vokabular an die Hand geben, mit dessen Hilfe sie besser und verlässlicher miteinander kommunizieren und verhandeln können.

Handreichung

Unsere Handreichung gibt dir Orientierung zu Themen wie dem Wert der Architekturfotografie, der Nutzung von Architekturfotos und den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen. Praktische Tipps und Arbeitshilfen helfen dir dabei, Vorbereitung und Ablauf von Produktionen besser zu planen und umzusetzen.

Checkliste Shootingvorbereitung

Architekturfotografinnen können nur den Zustand aufnehmen, in dem sich ein Haus am vereinbarten Aufnahmetag befindet.
Die folgende Liste soll Auftraggeber*innen zur Überprüfung dienen, ob gegebenenfalls störende Umstände die Aufnahmen behindern.

Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrechtsgesetz ist für die Arbeit von Architekturfotograf*innen ein essentieller Faktor. Um den Spielraum für Interpretationen so klein wie möglich zu halten, hat der Gesetzgeber allgemein verständliche Formulierungen gewählt. Wir stellen den kompletten Gesetzestext zum Download bereit und haben darin jene Paragrafen hervorgehoben, die mit unserer Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Checkliste Briefing

Die nachfolgende Auflistung ist eine Arbeitshilfe mit Stichpunkten, die im Vorgespräch geklärt werden sollten. Zum Beispiel der konkrete Termin vor Ort, die Entwurfsidee, wofür die Fotos bestimmt sind, wie groß der mögliche Zeitrahmen ist, ob Bauteile oder Außenanlagen noch nicht fertiggestellt oder ob sicherheitstechnische Besonderheiten zu beachten sind.