Architekturfotografie – eine Handreichung
Arbeitshilfe für Auftraggeber*innen von ArchitekturfotografieDie professionelle Architekturfotografie trägt als ein Medium entscheidend zur öffentlichen Würdigung von Architektur bei: Sie vermittelt das gebaute Werk und bewahrt Architektur als historische Quelle. Architekturfotograf*innen haben sich deutschlandweit im Bundesverband Architekturfotografie (BVAF) organisiert, um die Öff entlichkeit für den Wert und die Qualität der Architekturfotografie zu sensibilisieren, den kollegialen Austausch zu fördern und den Dialog mit Architekt*innen und Bildnutzer*innen zu führen. Der BVAF will den Arbeitsalltag dieser Akteur*innen erleichtern.
Mit dem Ziel, eine reibungslose Fotoproduktion durchführen zu können, stellen wir Ihnen mit dieser Handreichung ein übersichtliches und leicht verständliches Dokument zur Verfügung. Sie dient dazu, Sie in organisatorischen und rechtlichen Fragen zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit Architekturfotograf*innen zu strukturieren.
Die Handreichung bietet Hinweise auf Themen wie den Wert der Architekturfotografie und Antworten auf Fragen nach der Nutzung von Architekturfotos sowie den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Ganz praktisch gibt Ihnen diese Publikation konkrete Arbeitshilfen an die Hand, um Vorbereitung und Ablauf einer Produktion zu optimieren.
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Professionelle Bilder ermöglichen es zum einen, Auftraggeber*innen wie zum Beispiel Architekturbüros, Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften oder Hotels, ein fertiggestelltes Werk zu präsentieren, das eigene OEuvre zu dokumentieren, singuläre Bauten hervorzuheben oder einfach Werbung zu machen. Zum anderen wären zahllose Bücher, Magazine, Zeitungen oder Award-Publikationen ohne eine adäquate Bebilderung schlicht nicht denkbar. Architekturfotograf*innen sind damit Mittler*innen zwischen all jenen, die konkrete Räume gestalten, und denen, die sie wahrnehmen und verarbeiten.
Häuser sind Immobilien, ihr Wesen ist ihre Verortung und damit ihre Unbeweglichkeit. Wer also Architektur denkt, entwirft , entwickelt, baut oder verkaufen möchte, muss dafür regelmäßig auf Präsentationen zurückgreifen: Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Modelle, Visualisierungen, Fotografien oder Filme.
Architekturfotografie ist das zentrale Medium, das Gebautes transportfähig macht, das Raum und Atmosphäre übersetzt und damit mobilisiert. Dabei ist die Fotografie von Architektur stets mehr als die einfache Abbildung unserer gebauten Umwelt in Stadt und Land. Unabhängig von der Projektgröße, zwischen Innenraum, kleiner Hütte, einfachem Haus, großem Palast und städtebaulicher Planung, übersetzen Architekturfotograf*innen in ihrer Auseinandersetzung mit einem solchen Projekt immer dreidimensionale Räume in das zweidimensionale Bildformat. Das vermeintlich objektive Bild – aufgenommen durch das Objektiv einer Kamera – ist als Übersetzung von Raum tatsächlich immer interpretativ und damit subjektiv. Fotograf*innen nehmen diese Interpretation durch eine Vielzahl von Optionen im Rahmen ihrer Arbeit vor, vor allem durch ihren ganz eigenen Blick auf die Dinge, die persönliche Weltsicht. Aufnahmestandpunkt und -zeitpunkt, Licht und Beleuchtung, Perspektive und Bildausschnitt, sind nur einige der Stellschrauben, an denen Architekturfotograf*innen drehen, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen. So werden auch jahrhundertealte Bauwerke immer wieder neu interpretiert, Neubauten wiederum erscheinen in einem anderen Licht, wenn unterschiedliche Architekturfotograf*innen sich ihrer angenommen haben.
Es gibt Architekturbüros und andere Auftraggeber*innen, die jahrelang mit denselben Fotograf*innen zusammenarbeiten, sich gemeinsam entwickeln und eine stringente Bildsprache etablieren. Andere suchen das Experiment und lassen sich immer wieder aufs Neue von unterschiedlichen fotografischen Positionen und damit einem neuen Blick auf die gebaute Umwelt oder das eigene Werk überraschen. Durch die Art und Qualität der Fotografien wird maßgeblich mitbestimmt, wie das eigene gebaute Werk öffentlich wahrgenommen wird. Bildsprache, genau wie Architektursprache, lässt sich gezielt einsetzen, um ein bestimmtes Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen, sie kann Teil von Image- und Markenbildung sein und den Auftritt der Auftraggeber*innen im Markt beeinflussen. Damit ist Architekturfotografie nicht zuletzt ein entscheidendes Akquisewerkzeug.
Unsere gebaute Umwelt unterliegt einem dauerhaft en Wandel. Zerstörung, Umbau, Abriss, Weiterbau, Überformung: am Ende bleiben von einem Bauwerk, einem Raum oder einer Siedlung womöglich nur noch Fotografien. Wenn uns nur noch Bilder einen Eindruck davon vermitteln, wie bestimmte Orte oder Räume einst aussahen, werden sie selbst zu historischen Quellen, die beispielsweise in der Denkmalpflege zur Recherche und Baudokumentation eingesetzt werden. Doch selbst solche Aufnahmen von historischem Wert ersetzen dabei nie die Erfahrung vor Ort, sind kein Ersatz für das Raumerlebnis an sich. Was Architekturfotografie aber kann: sie dient der anschaulichen Darstellung und damit der Verbreitung von vergangener wie gegenwärtiger Baukultur.
Schon in Ausbildung und Studium wird Architekturfotografie auch deswegen als eigener Bereich der Fotografie gelehrt, schließlich bedarf es mehr als perfektes Handwerk, um den Charakter von Räumen zu verstehen und ihn durch Fotografie erlebbar zu machen. Für diese anspruchsvolle Aufgabe ist eine besondere Ausrüstung nötig, vor allem aber ein spezielles Verständnis von Raum und Atmosphäre, das sich in besonderen Herangehensweisen ausdrückt. Organisatorisches Geschick, das Wissen um spezifische rechtliche Belange oder Sonderregelungen im Bereich von Objektsicherheit und Geheimhaltung ergänzen die Gabe der Architekturfotograf*innen, dreidimensionale Räume bildlich darzustellen.
Fotografien brennen sich in unserer visuellen Welt in das kollektive Gedächtnis ein; ja, sie überlagern teils sogar die Realität. Durch vielfach publizierte Fotos glauben wir, ikonische Bauwerke auf der ganzen Welt zu kennen, ohne jemals selbst dort gewesen zu sein. Mit Blick auf die Bildverliebtheit der verschiedenen Spielarten von Social Media wird die Wichtigkeit dieses Werkzeugs der Architekturvermittlung nun noch einmal unterstrichen. Und so funktioniert Architekturfotografie, dieses eigene Genre der Fotografie, wie ein Transmissionsriemen: sie übersetzt Kraft von einer Ebene auf eine andere, das Räumliche in das Zweidimensionale, sie vermittelt die Stärke des Gebauten an all jene Menschen, die diese Energie vor Ort nicht erleben können oder konnten.
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Fotos unserer gebauten Umwelt werden von Bauherr*innen, Planungsbüros, der Bauindustrie, Zeitschriften, Verbänden, Behörden und vielen mehr für unterschiedliche Zwecke benötigt. Die Bilder, die Architekturfotograf* innen von den realisierten Projekten anfertigen, tragen wesentlich dazu bei, wie das Projekt und damit die Auftraggeber*innen in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Egal ob Innenraumgestaltung, Gebäude oder Stadtteil: Die Haltung derjenigen, die Architekturfotografie beauftragen, drückt sich immer auch in den realisierten Projekten aus. Die Haltung der Fotograf*innen findet ihren entsprechenden Ausdruck in den Bildern und Arbeitsweisen. Beide Selbstverständnisse können gut oder weniger gut zueinander passen. So will die Entscheidung bei der Wahl der passenden Architekturfotograf*innen wohlüberlegt sein.
Viele Auftraggeber*innen arbeiten über Jahre hinweg mit bestimmten Fotograf* innen zusammen, entwickeln sich gemeinsam und bauen über diese Zeit hinweg ein gegenseitiges Verständnis für das Werk des jeweils anderen auf. In anderen Fällen wählen die Büros für einzelne Projekte bestimmte Fotograf*innen aus, weil sie deren spezifische Bildsprache für dieses Projekt als besonders angemessen empfinden oder weil sie sich von verschiedenen Positionen überraschen lassen wollen.
Wie die meisten gestalterisch tätigen und kreativen Menschen, verfolgen viele Architekturfotograf*innen eine bestimmte Idee. Sie muss dabei nicht immer formal sein. Eine solche Idee der eigenen Arbeit umfasst die Herangehensweise an den gesamten Prozess der Fotoproduktion, die Art und Weise der Kommunikation und nicht zuletzt auch den eigenen fotografischen Ausdruck. Wo manche über Jahre hinweg eine stringente Linie verfolgen und sich sukzessive entwickeln, suchen andere stets aufs Neue das Experiment, agieren frei und inszenieren spielerisch. Die Bandbreite ist groß.
Einige Architekturfotograf*innen haben sich auf bestimmte Themenfelder spezialisiert, sind Fachleute für Innenräume, bestimmte Bauaufgaben und Aufnahmetechniken oder haben sich eine gesonderte Expertise erarbeitet – etwa bei Projekten, die einer speziellen Geheimhaltung oder Sicherheit bedürfen. Bei der Vorbereitung und Abwicklung der Fotoproduktion ist auch das Wissen im Umgang mit Nutzungsrechten und den sogenannten Rechten Dritter entscheidend.
Ist in der Folge der Baufertigstellung und der abgeschlossenen Fotoproduktion eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit anvisiert, können auch die kommunikativen Fähigkeiten oder die bestehenden Kontakte der Fotograf*innen zu bestimmten Medien ein Faktor bei der Wahl der Architekturfotograf*innen sein. Versierte Architekturfotograf*innen sind zumeist eng mit der Verlagsund Architekturszene verbunden, sodass sie zur Verbreitung der Fotografien in architekturrelevanten Publikationen unterstützend tätig sein können.
So können die von den Auftraggeber*innen angestrebte ästhetische Anmutung der Bilder oder schlicht die der örtlichen Nähe ausschlaggebend für die Entscheidung sein, mit wem die Fotos gemacht werden. Unabhängig davon, für welchen Zweck Auftraggeber*innen die Bilder benötigen, wenn der Austausch über Intention und Verwendung der Fotografien früh beginnt, kann auch die Zusammenarbeit gelingen.
Je harmonischer und zielgerichteter Auftraggeber*innen und Architekturfotograf* innen als Team agieren, desto besser wird das Ergebnis werden. Eine gute Übersicht der auf Architektur spezialisierten Fotograf*innen finden Sie hier auf der Website unter Mitglieder.
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Es gibt für Fotograf*innen keine Honorarordnung und keine rechtlich bindenden Vorgaben der Kalkulation. Entsprechend hat sich in der Praxis keine einheitliche Angebotsstruktur entwickelt.
In der gelebten Praxis haben sich aufgrund fehlender Rahmenbedingungen verschiedene Kalkulationsmodelle für das Anbieten von Architekturfotografie etabliert. Bei allen Modellen hat der Umfang der Nutzungsrechte Einfluss auf die Höhe des Honorars. Die drei gängigsten Modelle zur Kalkulation von Honoraren für Architekturfotografie sind:
Kalkulation nach Tagessatz für die Aufnahmeerstellung. Zusätzliche Leistungen werden dabei als separate Positionen aufgeführt. Derlei zusätzliche Leistungen können unter anderem sein: Bereitstellung von Vorschaubildern, Bildbearbeitung, Lizenzierung von Nutzungsrechten, Mitarbeit von Assistent*innen und anderes.
Kalkulation eines Pauschalhonorars für den Gesamtauftrag, in dem alle Kosten enthalten sind.
Kalkulation eines Honorars pro Einzelbild, in dem alle Kosten enthalten sind.
Bei allen Kalkulationsvarianten ist es gängige Praxis, die Reisekosten auszugliedern und in einer separaten Position anzubieten.
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Architekturfotografie wird in der Regel beauftragt, um die entstehenden Fotografien zu benutzen. Die Fotografie des Bauprojekts dient unter anderem der Unternehmenskommunikation, der Selbstdarstellung und der Akquise neuer Aufträge.
Zur Verwendung eines Bildes, wird nicht das Foto selbst gekauft, sondern mit dem Nutzungsrecht am Bild ein immaterielles Gut erworben. Dieses Nutzungsrecht kann unterschiedlich ausgestaltet sein: üblicherweise werden einfache Nutzungsrechte vereinbart, deren Umfang inhaltlich definiert wird. Die Nutzung von Architekturfotografie funktioniert also nur mittels lizenzierter Nutzungsrechte.
In der Regel erwerben die Auftraggeber*innen der Fotografien daher genau die Nutzungsrechte, die sie brauchen, um die entsprechenden Bilder für die von ihnen angestrebten Zwecke nutzen zu können. Unter anderem werden häufi g die Rechte zur Nutzung von Fotografien auf der eigenen Website, zur Pressearbeit, für Präsentationen und Vorträge, zum Einsatz auf verschiedenen Social Media-Kanälen oder zur Einreichung bei Architekturpreisen angefragt. Welche Nutzungsrechte konkret benötigt werden, muss im gemeinsamen Gespräch zwischen Fotograf*innen und Architekt*innen erörtert werden. Der Umfang der einzuräumenden Nutzungsrechte hat Einfluss auf die Höhe des Fotograf*innenhonorars. Üblicherweise erwerben Auftraggeber*innen also einfache Nutzungsrechte an Fotografien, deren genauer Umfang vorab vereinbart wird. Eine Weitergabe zur Nutzung durch Dritte – weitere am Bau Beteiligte etwa – erfolgt in der Regel über die Fotograf* innen oder wird andernfalls in der Kalkulation mit einem angemessenen Honorar berücksichtigt.
Auslober*innen von Architekturpreisen verlangen häufig weitreichende Rechte an allen eingereichten Arbeiten, die für das Preisverfahren selbst gar nicht erforderlich sind. Damit werden immer wieder unnötige Konflikte in das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber*innen und Fotograf*innen hineingetragen. Um faire und rechtssichere Auslobungsrichtlinien zu etablieren, hat der BVAF in enger Kooperation mit dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) ein Vertragswerk erarbeitet, das als gemeinsamer Maßstab für künftige Verfahren dienen soll.
Eine Übersicht der gängigsten Verwendungen von Architekturfotografie findet sich in der vom BVAF herausgegebenen Broschüre Nutzungsrechte in der Architekturfotografie, die zum Download und zur Ansicht auf der Webseite zur Verfügung steht. Dort steht auch die Vereinbarung zwischen BDA und BVAF zum Download bereit.
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Bei der Fotografie von Architektur greifen die Rechte verschiedener Parteien ineinander. So gilt es, die Interessen der Bauherr*innen, Eigentümer* innen, Mieter*innen der zu fotografierenden Bauwerke ebenso zu beachten, wie die der Architekt*innen und/oder Innenarchitekt*innen, die ihr Werk optimal in Szene gesetzt sehen möchten. So sind mitunter sehr verschiedene rechtliche Interessen und Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Wie die gebauten Werke von Architekt*innen, sind auch die Ergebnisse der Arbeit von Fotograf*innen urheberrechtlich geschützte Werke. Nach dem Werk der Architekt*innen entsteht durch die Arbeit von Architekturfotograf* innen also ein weiteres Werk. Daneben bestehen Schutzrechte Dritter am Aufnahmegegenstand – etwa die Rechte von Eigentümer*innen, Inhaber*innen des Hausrechts oder Urheber*innen von abgebildeten Kunstwerken, Designgegenständen sowie Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen.
Auftraggeber*innen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass fotografiert werden darf und dass die entstehenden Fotografien lizenziert und veröffentlicht werden dürfen. Nur wenn diese Basis mit den Beteiligten geklärt ist, können die Fotografien für eine rechtssichere und effiziente Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Gerade bei den so wichtigen Architekturpreisen werden zumeist weitreichende Nutzungsrechte eingefordert. Ähnliches gilt für eine erfolgreiche Pressearbeit und die Verbreitung in Social Media.
Die Architekturfotograf*innen des BVAF haben hierfür eine praxisgerechte Arbeitsgrundlage geschaffen und Materialien vorgelegt, zu der auch diese Handreichung zählt. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Urheberrecht, Rechte Dritter und die Panoramafreiheit betreffen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt das Werk der Architekt*innen und Architekturfotograf* innen gleichermaßen. Zentrale Punkte sind unter anderem:
Urhebernennung (§ 13 UrhG)
Sowohl Architekt*innen als auch Fotograf*innen haben das Recht, als Urheber* innen ihres Werks genannt zu werden. Für beide ist dies existenziell, um in der Öffentlichkeit Anerkennung für ihr Werk zu erlangen und in der Folge neue Aufträge zu akquirieren.
Schutz vor Entstellung des Werkes (§ 14 UrhG)
Das Urheberrecht schützt Architekt*innen vor tiefgreifenden Entstellungen ihres Werks. Auch Veränderungen an Fotografien sind nur mit Zustimmung der Urheber*innen zulässig. Dies gilt insbesondere für Retuschen oder die Veröffentlichung von Bildausschnitten.
Rechte Dritter
Auftraggeber*innen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Architekturfotograf*innen in ihrem Auftrag ein Gebäude fotografieren können und dass die dabei entstandenen Fotografien genutzt werden dürfen. Dazu gehört es, die Zustimmungen derjenigen einzuholen, deren Rechte durch die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotografien berührt werden – die sogenannten „Rechte Dritter“. Zentral ist dabei die rechtzeitige Einholung der Zustimmung der Eigentümer* innen und Inhaber*innen des Hausrechts. Auch an Kunstwerken, Designobjekten und anderen von Menschen geschaffenen Produkten können Schutzrechte bestehen, die geklärt werden müssen. Persönlichkeitsschutzrechte sind zu beachten, wenn Menschen auf den Aufnahmen abgebildet sein sollen. Je nach Sujet können Aspekte der Datenschutzgrundverordnung eine Rolle spielen.
Panoramafreiheit
Im Urheberrecht gibt es für Außenaufnahmen eine erleichternde Regelung: die Panoramafreiheit. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das sich „bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet“, darf gemäß § 59 UrhG grundsätzlich fotografiert und die Fotografie veröffentlicht werden. Das gilt sowohl für urheberrechtlich geschützte Bauwerke als auch für Kunstwerke, die dauerhaft im öffentlichen Raum installiert sind. Die Panoramafreiheit greift grundsätzlich nicht, wenn sich Fotografierende auf privaten Grundstücksteilen befinden oder wenn bestimmte Perspektiven nur durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Leitern oder Drohnen möglich sind.
Für die Architekturfotografie relevante Auszüge aus dem Urheberrecht und weitere Informationen können auf der Webseite des BVAF eingesehen & heruntergeladen werden.
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„If you think it‘s expensive to hire a professional to do the job, wait until you hire an amateur.“
Paul Neal „Red“ Adair (1915–2004)Räume schaffen und Räume fotografieren sind zwei Tätigkeiten, die sich auf vielen Ebenen gleichen. Wie das Bauen selbst ist auch das Fotografieren von Bauten mehr Berufung denn Beruf. Und Berufungen sind in vielerlei Hinsicht komplexe Angelegenheiten. Gute Architekturfotograf*innen bringen ein Gespür für Raum und Atmosphäre, für Licht und Gestaltung mit. Sie wandeln mit unermüdlichem Interesse und persönlichem Engagement zwischen Standort und Perspektive, Licht und Schatten, Sonne und Regen, technischen Herausforderungen und individuellen Atmosphären.
Die visuelle Vermittlung des Bauwerks mit all seinen Facetten, Besonderheiten und Eigenarten steht im Fokus der Architekturfotograf*innen, genauso wie der Dialog mit ihren Erbauer*innen, Eigentümer*innen und Nutzer*innen. Dabei verlieren Architekturfotograf*innen nie das Wesentliche aus den Augen: Das Werk in seiner Gänze zu repräsentieren, gebaute Räume im bestmöglichen Licht erscheinen zu lassen, sodass sie allerorten erfolgreich präsentiert werden können.
Vor Ort warten überraschende Situationen ebenso wie technische Herausforderungen: Für das Fotografieren ist es oftmals ebenso wichtig wann die Facility Manager Feierabend machen, wie die Interessen der Bauherrschaft und der Architekt*innen.