Nutzungsrechte in der Architekturfotografie

Arbeitshilfe für Architekturbüros,  Architekturfotograf*innen und Bildnutzer

Ziel der nachstehenden Tabelle soll es sein, den Arbeitsalltag von Architekten, Architekturfotograf*innen und Bildnutzern zu erleichtern. Es wird ein gemeinsames Vokabular zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich alle Beteiligten bei Fotoaufträgen und beim Erwerb von Nutzungsrechten verständigen können. Dazu sind die Nutzungsarten, die bei Architekturfotografien am häufigsten angefragt werden, in Gruppen zusammengestellt und inhaltlich definiert.

Die Tabelle trifft keine Festlegung darüber, welche Nutzungsrechte „üblicherweise“ bei einem Auftrag übertragen werden. Sie stellt Nutzungsarten als Komponenten zur Verfügung, die individuell zusammengestellt werden können und soll damit eine Grundlage für die Bemessung des Honorars bieten. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Eigene Nutzungen des Auftraggebers

A

Social Media-Profile des Auftraggebers / Architektenprofile auf Webportalen

B

Architekturpreise / Tag der Architektur

C

Redaktionelle Pressenutzungen / Buchpublikationen

D

PR-Artikel / Firmenzeitschriften / Corporate Publishing

E

Ausstellungen und Messen, von Dritten kuratiert

F

Nutzungen durch Dritte

G