Mitglied werden

Wir freuen uns über neue Mitglieder. Wenn du Interesse hast, Teil des BVAF zu werden, kannst du über ein Mitglied des Bundesverbands Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ wendest du dich direkt an den Vorstand in Berlin, der dich informiert und dir eine passende Regionalgruppe empfiehlt. Alle Interessierten durchlaufen ein Aufnahmeverfahren, da wir ein Berufsverband professionell tätiger Architekturfotograf*innen sind; die Details regelt unsere Satzung. Du kannst an Sitzungen der BVAF-Regionalgruppen teilnehmen und dich aktiv in die Verbandsarbeit einbringen.

Der BVAF ist aus der langjährigen, intensiven Zusammenarbeit seiner Mitglieder entstanden. Uns ist deshalb wichtig, dass sich auch neue Mitglieder regelmäßig an unseren Arbeitsgruppen beteiligen. Die Regionaltreffen finden in der Regel alle sechs Wochen statt und dienen dem Austausch über die Arbeit der Arbeitsgruppen sowie allgemeinen Informationen. Thematisch beschäftigen wir uns vor allem mit aktuellen rechtlichen und geschäftlichen Entwicklungen.

Alle Mitglieder – auch der Vorstand – arbeiten ehrenamtlich. In Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüssen und bei den Regionaltreffen arbeiten wir kollegial zusammen und stehen im Austausch mit anderen Verbänden. Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für Aufgaben und Ziele des Verbands verwendet und nach Beschluss der Mitglieder freigegeben. Dazu zählen unter anderem Beratungskosten durch Rechtsanwält*innen, die BVAF-Website sowie Publikationen.

Wenn du dich vorab informieren möchtest, findest du in unserer Satzung auf den Seiten 2 und 3 die entsprechenden Regelungen zur Mitgliedschaft und zu den Voraussetzungen. Für weitere Informationen und Fragen stehen dir der Bundesverband Architekturfotografie, seine Mitglieder und der dreiköpfige Vorstand jederzeit zur Verfügung.

Vernetzt. Informiert. Sichtbar.

Starkes Netzwerk

Als Mitglied bist du Teil eines bundesweiten Netzwerks professioneller Architekturfotograf*innen und profitierst vom fachlichen Austausch und von gemeinsamen Interessen.

Wissen & Orientierung

Der BVAF bietet praxisnahe Informationen zu Fotorecht, Nutzungsrechten und Branchenthemen – kompakt, aktuell und aus der Praxis.

Sichtbarkeit & Vertrauen

Die Mitgliedschaft steht für Qualität und Professionalität und stärkt die Wahrnehmung bei Auftraggebern und Partnern.

Mitgestalten & Mitreden

Mitglieder bringen sich aktiv ein, gestalten die Arbeit des Verbands mit und vertreten gemeinsam die Interessen der Architekturfotografie.


Satzung

Unsere Satzung bildet die rechtliche Grundlage des BVAF, regelt die Organisation und Aufgaben des Verbands, legt die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder fest und sorgt für Transparenz, Klarheit und Verlässlichkeit in allen Entscheidungen.

  • Architekturfotografien sind Zeugnisse unserer gebauten Umwelt − der Kulturgüter von gestern, heute und morgen − und sind selbst Teil des kulturellen Erbes. Der BVAF ist ein bundesweiter Verband von BerufsfotografInnen, die auf Architekturfotografie spezialisiert sind.

    Der Bundesverband Architekturfotografie ist aus der Interessengemeinschaft Deutsche Architekturfotografen hervorgegangen, die als Zusammenschluss von ArchitekturfotografInnen aus der Bundesrepublik 2013 in Hamburg gegründet wurde.

    Zum gesetzlichen Auftrag des BVAF gehört es unter anderem die Architekturfotografie und ihr Ansehen zu fördern und den Wert des Bildes zu stärken. Die gemeinsamen Belange in der Bundesrepublik Deutschland und Europa sollen gemäß den Beschlüssen unserer Mitglieder zur Geltung gebracht werden. Zur Verwirklichung der berufspolitischen Ziele nehmen wir Einfluss, ohne uns als Verein parteipolitisch zu betätigen. Unsere Partner sehen sich der Förderung und des Erhalts der Architekturfotografie verpflichtet.


Beitragsordnung

Die Beitragsordnung des Bundesverbands Architekturfotografie BVAF e. V. regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die Voraussetzungen für Beitragsermäßigungen und Beitragsfreistellungen. Sie ergänzt die Satzung und wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

  • Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des BVAF in einer Beitragsordnung geregelt. Die Satzung sieht in § 6 Abs. 3 Satz 2 außerdem vor, dass die Beitragsordnung Einzelheiten der Bei-tragsvergünstigung wegen wirtschaftlicher Notlage, wegen Erreichens des 65. Lebensjahres oder aus anderen Gründen regelt. In Teil I der nachfolgenden Regelungen werden die Höhe der von den ein-zelnen Mitgliedergruppen zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen und in Teil II die Grundsätze für die Gewährung von Beitragsermäßigungen und Beitragsfreistellungen definiert. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Eine Änderung der Beitragsordnung ist nur durch die Mitgliederver-sammlung möglich.